Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Voith Industrial Services Holding GmbH & Co KG; P3 Ingenieurgesellschaft mbH
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
26.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Voith Industrial Services Holding GmbH & Co KG, Stuttgart, Deutschland und P3 Ingenieurgesellschaft mbH, Aachen, Deutschland, in dem die gesamten bisherigen Aktivitäten der beiden Mutterunternehmen im Bereich Aerospace-Engineering zusammengefasst werden.
Betroffener Geschäftszweig:
sonstige Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
23.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
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