Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Valensina Holding GmbH; Eckes-Granini Group GmbH
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
25.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (GU) zum Vertrieb kühlpflichtiger Produkte im Bereich Fruchtsäfte/Fruchtnektare für Hotel/Restaurant/Café/Catering/Take-Away durch die Eckes-Granini Group GmbH und die Valensina Holding GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb kühlpflichtiger Produkte im Bereich Fruchtsäfte/Fruchtnektare für Hotel/Restaurant/Café/Catering/Take-Away.
Betroffener Geschäftszweig:
Nahrungs- und Futtermittel
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
22.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
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