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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Valensina Holding GmbH; Eckes-Granini Group GmbH 

BWB/Z-1636 26.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.01.2012 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (GU) zum Vertrieb kühlpflichtiger Produkte im Bereich Fruchtsäfte/Fruchtnektare für Hotel/Restaurant/Café/Catering/Take-Away durch die Eckes-Granini Group GmbH und die Valensina Holding GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb kühlpflichtiger Produkte im Bereich Fruchtsäfte/Fruchtnektare für Hotel/Restaurant/Café/Catering/Take-Away.

Betroffener Geschäftszweig:  Nahrungs- und Futtermittel

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.