Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Apax Partners LLP; Orange Communications SA
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
16.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an Orange Communications SA (Schweiz) durch Apax Partners LLP (Vereinigtes Königreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Telekommunikation.
Betroffener Geschäftszweig:
Post und Telekommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
13.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
14.02.2012
weggefallen.
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