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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Apax Partners LLP; Orange Communications SA 

BWB/Z-1634 16.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.01.2012 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an Orange Communications SA (Schweiz) durch Apax Partners LLP (Vereinigtes Königreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Telekommunikation.

Betroffener Geschäftszweig:  Post und Telekommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2012 weggefallen.