Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Remondis Aqua GmbH & Co. KG; Eurawasser-Gruppe; Suez Environnement Deutschland GmbH
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
16.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Remondis Aqua GmbH & Co. KG, Deutschland (im Folgenden "Remondis Aqua") beabsichtigt, die in der Eurawasser Services und Beteiligungs GmbH & Co. KG, Deutschland (im Folgenden "Eurawasser") und den mit ihr verbundenen Unternehmen zusammengefassten Wasser- und Abwasser-Aktivitäten der Suez Environnement Deutschland GmbH zu erwerben. Zu diesem Zweck soll Remondis Aqua alle Kommanditanteile an Eurawasser sowie alle Geschäftsanteile an der Komplementärgesellschaft, der Eurawasser Verwaltungs GmbH, Deutschland erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft technische und kaufmännische Dienstleistungen für Trink- und Brauchwasserversorger und für öffentlich-rechtliche Körperschaften, denen die Abwasserentsorgung obliegt, sowie zugehörige Serviceleistungen.
Betroffener Geschäftszweig:
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
13.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet.
Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
06.02.2012
weggefallen.
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