Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Smartrac N.V.; UPM RFID Oy; UPM RFID, Inc.; UPM Raflatec RFID (Guangzhou) Co., Ltd.
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
13.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Smartrac N.V. beabsichtigt, 100% der Anteile an UPM RFID Oy, UPM RFID, Inc. und UPM Raflatec RFID (Guangzhou) Co., Ltd. von UPM Kymmene Oyj zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von RFID-Inlays und -Labels.
Betroffener Geschäftszweig:
sonstige Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
10.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
11.02.2012
weggefallen.
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