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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Smartrac N.V.; UPM RFID Oy; UPM RFID, Inc.; UPM Raflatec RFID (Guangzhou) Co., Ltd. 

BWB/Z-1632 13.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.01.2012 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Smartrac N.V. beabsichtigt, 100% der Anteile an UPM RFID Oy, UPM RFID, Inc. und UPM Raflatec RFID (Guangzhou) Co., Ltd. von UPM Kymmene Oyj zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von RFID-Inlays und -Labels.

Betroffener Geschäftszweig:  sonstige Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2012 weggefallen.