Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Etihad Airways PJSC; Air Berlin PLC
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
05.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Etihad Airways PJSC beabsichtigt, zusätzlich zu der bestehenden Beteiligung von ca. 2,99% weitere ca. 26,22% der Anteile an Air Berlin PLC zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Flugdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig:
Luftverkehr
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
02.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet.
Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
24.01.2012
weggefallen.
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