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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Etihad Airways PJSC; Air Berlin PLC 

BWB/Z-1631 05.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.01.2012 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Etihad Airways PJSC beabsichtigt, zusätzlich zu der bestehenden Beteiligung von ca. 2,99% weitere ca. 26,22% der Anteile an Air Berlin PLC zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Flugdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig:  Luftverkehr

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.01.2012 weggefallen.