Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG; Salt & Pepper Beteiligungs GmbH & Co. KG; Salt & Pepper Verwaltungs-GmbH
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
05.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG (Köln, Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile und damit alleinige Kontrolle an der Salt & Pepper Beteiligungs GmbH & Co. KG (Köln, Deutschland) und ihrer Komplementär-GmbH, der Salt & Pepper Verwaltungs-GmbH (Köln, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich salzige Snacks.
Betroffener Geschäftszweig:
Nahrungs- und Futtermittel
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
02.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
03.02.2012
weggefallen.
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