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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PTT Global Chemicals Public Company Limited; Perstorp Holding France SAS 

BWB/Z-1629 05.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.01.2012 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

PTT Global Chemicals Public Company Limited beabsichtigt, 51% der Anteile an der Perstorp Holding France SAS von Perstorp Holding AB zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich chemische Produkte.

Betroffener Geschäftszweig:  Chemie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.02.2012 weggefallen.