Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PTT Global Chemicals Public Company Limited; Perstorp Holding France SAS
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
05.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
PTT Global Chemicals Public Company Limited beabsichtigt, 51% der Anteile an der Perstorp Holding France SAS von Perstorp Holding AB zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich chemische Produkte.
Betroffener Geschäftszweig:
Chemie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
02.02.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
03.02.2012
weggefallen.
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