Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Roeser Medical GmbH; Klingenfuss GmbH; AMEFA Großhandelsges.m.b.H. für Medizin-Technik
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
02.01.2012
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Roeser Medical GmbH mit Sitz in Bochum (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Vermögensgegenstände der Klingenfuss GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (Deutschland) zu erwerben. Im Zuge der Transaktion wird Roeser Medical GmbH ihre Stimmrechte in der AMEFA Großhandelsges.m.b.H. für Medizin-Technik mit Sitz in Limburg (Deutschland) von 23,5% auf 29,4% erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Medikalprodukten.
Betroffener Geschäftszweig:
Pharmazie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
30.01.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
31.01.2012
weggefallen.
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