Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bayer MaterialScience AG; Baulé SAS
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
30.12.2011
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Bayer MaterialScience AG beabsichtigt, zusätzlich zu den heute bereits gehaltenen 50% weitere 50% der Anteile an der Baulé SAS zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Polyurethan-Gießelastomer-Systemen und Niederdruckgießmaschinen (inklusive der zusätzlichen Ausstattungen) für Heiß- und Kaltgießelastomere.
Betroffener Geschäftszweig:
Chemie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
27.01.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
28.01.2012
weggefallen.
BWB auf Twitter