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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bayer MaterialScience AG; Baulé SAS 

BWB/Z-1626 02.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2011 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Bayer MaterialScience AG beabsichtigt, zusätzlich zu den heute bereits gehaltenen 50% weitere 50% der Anteile an der Baulé SAS zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Polyurethan-Gießelastomer-Systemen und Niederdruckgießmaschinen (inklusive der zusätzlichen Ausstattungen) für Heiß- und Kaltgießelastomere.

Betroffener Geschäftszweig:  Chemie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2012 weggefallen.