Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
B. Braun Melsungen AG; NUTRICHEM diät-pharma GmbH
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
30.12.2011
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Die B. Braun Melsungen AG (Deutschland) beabsichtigt, unmittelbar 94% der Anteile an der NUTRICHEM diät-pharma GmbH (Deutschland) zu übernehmen. Die verbleibenden 6% werden von der Noah Beteiligungs GbR (Deutschland) übernommen, die zum Zweck dieses Erwerbs von B. Braun Melsungen AG und weiteren Gesellschaften, die jeweils von Aktionären der B. Braun Melsungen AG kontrolliert werden, gegründet wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor Nahrungssupplemente (insbesondere Sportlernahrung); enterale Ernährung.
Betroffener Geschäftszweig:
Nahrungs- und Futtermittel
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
27.01.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
28.01.2012
weggefallen.
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