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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; Mediashop Holding GmbH 

BWB/Z-1624 02.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.12.2011 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang:

Erwerb eines Anteils von 49% an der Mediashop Holding GmbH (Neunkirchen) durch aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG (Wien) von Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (Linz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft  den Einzel- und Großhandel mit Waren aller Art, insbesondere im Geschäftsfeld Telemarketing (Vertrieb von Waren aller Art via TV und Internet).

Betroffener Geschäftszweig:  sonstige Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2012 weggefallen.