Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; Mediashop Holding GmbH
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am
29.12.2011
folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang:
Erwerb eines Anteils von 49% an der Mediashop Holding GmbH (Neunkirchen) durch aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG (Wien) von Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (Linz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzel- und Großhandel mit Waren aller Art, insbesondere im Geschäftsfeld Telemarketing (Vertrieb von Waren aller Art via TV und Internet).
Betroffener Geschäftszweig:
sonstige Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien
(Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am
26.01.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt
werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde
und/oder dem Bundeskartellanwalt
eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis:
Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere
keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom
27.01.2012
weggefallen.
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