OGH stellt Befugnisse der BWB klar
Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hat mit Beschluss vom 09.11.2011 (zu 16 Ok 7 bis 13/11 sowie zu 16 Ok 5/11) weitere Leitentscheidungen zur Anordnung und Durchführung von Hausdurchsuchungen getroffen. Die Entscheidungen bestätigen die bisherige Praxis der BWB (Bundeswettbewerbsbehörde) und schaffen auch Klarheit für betroffene Unternehmen.
BWB auf Twitter