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Tätigkeitsberichte 

Wie im Wettbewerbsgesetz vorgesehen, veröffentlicht die Bundeswettbewerbsbehörde einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit. Dieser Bericht wird nach Anhörung der Wettbewerbskommission vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend dem Nationalrat vorgelegt.

Der Tätigkeitsbericht enthält die Highlights des jeweiligen Jahres: große Kartell- und Marktmachtmissbrauchfälle, Prüfungen von Zusammenschlüssen, Ergebnisse von Marktuntersuchungen aber auch Berichte von Konferenzen, Publikationen sowie der allgemeinen Lage der BWB.