VergebührungDie Entrichtung der Pauschalgebühr von 1.500 € hat ausschließlich durch Bareinzahlung bei der Postsparkasse auf folgendes Konto zu erfolgen: Postsparkasse 5.080.070 BLZ: 60.000 (IBAN: AT906000000005080070 BIC: OPSKATWW) lautend auf "Bundeswettbewerbsbehörde". Die Einzahlung muss für die Bundeswettbewerbsbehörde spesenfrei erfolgen, dh sämtliche Bankspesen trägt der Einzahler. Auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ist unbedingt das Stichwort „Anmeldegebühr" sowie der oder die Namen des oder der Anmelder(s) anzugeben. Die Einzahlung ist durch Vorlage des Originals des (Tatsache und Tag der Einzahlung dokumentierenden) Einzahlungsbeleges nachzuweisen (§ 10a Abs 2 WettbG). |
|