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Einbringung von Anmeldungen

Anmeldungen sind bei der Bundeswettbewerbsbehörde in vier identischen Ausfertigungen einzubringen. Die Einbringung kann entweder auf dem Postweg erfolgen oder innerhalb der üblichen Bürozeiten (Mo-Do  8 - 16 Uhr, Fr 8 -14) durch Überreichen in der Kanzlei (3.Stock, Zi 306) oder im Sekretariat (3.Stock, Zi 304) der Bundeswettbewerbsbehörde.


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