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Wettbewerbskommission (§§ 16 und 17 WettbG)

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde ist als beratendes Organ die Wettbewerbskommission eingerichtet. Sie besteht aus acht Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Dauer von vier Jahren ernannt. Dabei kommt der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs das Nominierungsrecht für je ein Mitglied (Ersatzmitglied) zu. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Die Aufgaben der Wettbewerbskommission sind:

  • Erstattung von Gutachten über allgemeine Fragestellungen der Wettbewerbspolitik
  • Jährliche Erstattung von Vorschlägen für Tätigkeitsschwerpunkte der Bundeswettbewerbsbehörde
  • Abgabe von Empfehlungen zu angemeldeten Zusammenschlüssen
Folgt die Bundeswettbewerbsbehörde einer Empfehlung der Wettbewerbskommission zur Stellung eines Prüfungsantrages in einem Zusammenschlußverfahren nicht, hat sie die dafür maßgeblichen Gründe sowie die Empfehlung der Wettbewerbskommission nach Ablauf der Prüfungsfrist umgehend auf ihrer Homepage zu veröffentlichen (§ 17 Abs 4 WettbG).

Mitglieder der Wettbewerbskommission

Veröffentlichungen nach § 17 Abs 4 WettbG

Anhörungsbericht der Wettbewerbskommission vom 28. April 2010 zum "Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009"

Schwerpunkte bei der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde - Vorschlag der Wettbewerbskommission für das Jahr 2010

Empfehlung der Wettbewerbskommission vom 4. September 2009 gemäß § 17 Abs 1 WettbG

Gutachten der Wettbewerbskommission vom 29. Juni 2009 gemäß § 16 Abs 1 WettbG an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anhörungsbericht der Wettbewerbskommission vom 3. Juni 2009 zum "Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008"

Schwerpunkte bei der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde - Vorschlag der Wettbewerbskommission für das Jahr 2009

Gutachten der Wettbewerbskommission vom 14.7.2008 gemäß § 16 Abs 1 WettbG an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

Anhörungsbericht der Wettbewerbskommission vom 28. April 2008 zum "Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 und 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2007" 

Schwerpunkte bei der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde - Vorschlag der Wettbewerbskommission für das Jahr 2008

Anhörungsbericht der Wettbewerbskommission vom 14. November 2006 zum "Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006" vom 31. August 2006

Schwerpunkte bei der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde - Vorschlag der Wettbewerbskommission für das Jahr 2007 und Äußerung der Bundeswettbewerbsbehörde 

Anhörungsbericht der Wettbewerbskommission vom 19. September 2005 zum "Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 1. Mai 2004 bis 30. Juni 2005" vom 28. Juli 2005

Schwerpunkte bei der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde - Vorschlag der Wettbewerbskommission für das Jahr 2006 und Äußerung der Bundeswettbewerbsbehörde

Anhörungsbericht der Wettbewerbskommission vom 14. bzw. 27. Juli 2004 zum "Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde 1. Juli 2003 bis 30. April 2004" vom 17. Mai 2004

Schwerpunkte bei der Erfüllung der Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde - Vorschlag der Wettbewerbskommission für das Jahr 2005 und Äußerung der Bundeswettbewerbsbehörde


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