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Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2005

28.9.2004

Die Wettbewerbskommission legt gemäß § 16(1) WettbG der BWB folgende Vorschläge für Schwerpunkte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im folgenden Kalenderjahr vor:

1. Als Schwerpunkt der diesjährigen Empfehlungen wird die Befassung mit dem Energiebereich vorgeschlagen.

Die WBK empfiehlt

- die Untersuchung der Wettbewerbssituation und der Entwicklung der Marktverhältnisse in den Bereichen der leitungsgebundenen Energie.

Die Liberalisierungsbemühungen Österreichs haben in den Bereichen Strom und Gas bisher zu keinen gut funktionierenden Marktverhältnissen geführt. Es wird daher angeregt, dass die Wettbewerbsbehörde ausgehend von einer Überprüfung der Strukturen untersuchen möge, welche Maßnahmen zu treffen wären, um im Zusammenwirken mit der Regulierungsbehörde eine Verbesserung der Marktverhältnisse herbei zu führen.

Eine derartige Untersuchung sollte auch ein kritisches Hinterfragen der in bisherigen kartellrechtlichen Verfahren zugrunde gelegten Marktabgrenzungen umfassen.

In die Untersuchung sollten auch bestehende Substitutionsmärkte (Mineralöl) einbezogen werden.

Die WBK beabsichtigt, sich mit dem Thema Wettbewerbssituation im Energiebereich ebenfalls weiter zu befassen und wird daraus gewonnene Erkenntnisse und Informationen an die BWB weiterleiten.

2. Die WBK hat in früheren Empfehlungen auf die Problematik der Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel und im Kfz-Handel hingewiesen.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die seinerzeit gegebenen Empfehlungen tatsächlich ernste Problembereiche betreffen, bei denen die Notwendigkeit sich damit zu befassen, auch in Zukunft fort besteht.

Die WBK regt daher an, die Untersuchungen im Bereich

- des Lebensmitteleinzelhandels und

- des Kfz-Handels

weiter fortzusetzen, dies mit dem Ziel, zu möglichst verwertbaren Ergebnissen dieser Untersuchungen zu kommen.

3. Der WBK erscheinen darüber hinaus folgende Bereiche für intensivere Untersuchungen der BWB von besonderem Interesse:

- Marktsituation im Pharmabereich (insbesondere bestehende Preis- und Spannenunterschiede im europäischen Markt).

- Marktsituation bei Herstellung und Service von Aufzügen (Liften). In diesem Bereich dürfte es ein besonders ausgeprägtes Oligopol geben.

- Untersuchung von wettbewerbswidrigen Klauseln der Reiseveranstalter (Bonusregelungen, Exklusivitätsverträge, Verbot von Ermäßigungen) anhand so genannter Agenturverträge.

Die WBK ersucht um Kenntnisnahme und steht zu einer allfälligen Erörterung dieser Empfehlung gerne zur Verfügung.

Wien, 23.9.2004

Die Bundeswettbewerbsbehörde nimmt die Empfehlung der Wettbewerbskommission (Arbeitsschwerpunkte 2005) zur Kenntnis, und zwar mit folgenden kurzen Bemerkungen:

1. Der Energiebereich ist zweifellos einer der wettbewerbspolitisch und wettbewerbsrechtlich dringendsten Bereiche. Daher ist die Bundeswettbewerbsbehörde bereits seit längerem mit wettbewerbspolitischen bzw. wettbewerbsrechtlichen Fragen in diesem Bereich befasst. Eine Intensivierung wäre notwendig.

2. Auch der Lebensmitteleinzelhandel ist seit längerer Zeit ein Thema für die Bundeswettbewerbsbehörde: Im Grunde handelt es sich freilich um das seit Jahrzehnten bekannte - und ungelöste - Problem der "Nachfragemacht" des Handels, welches bekanntlich ganz und gar nicht monokausal erklärt werden kann.

3. Was den KFZ-Handel betrifft, erachtet die Bundeswettbewerbsbehörde derzeit die Dinge als wettbewerbsrechtlich ausreichend bereinigt und klargestellt. Dabei verkennt die Bundeswettbewerbsbehörde aber nicht, dass eine ständige, fortdauernde aufmerksame Marktbeobachtung notwendig wäre, zumal Diskrepanzen zwischen den - nach massivem Einsatz der Bundeswettbewerbsbehörde - hergestellten Rechtssituationen und den tatsächlichen Abläufen in der täglichen Realität zu befürchten sind.

4. Auch mit dem Pharmabereich hat sich die Bundeswettbewerbsbehörde bekanntlich sowohl punktuell als auch sektoral (erfolgreich) auseinandergesetzt. Auch hier erscheint jedoch eine intensivere Untersuchung (Branchenuntersuchung) geboten.

5. Die Marktsituation bei Herstellung und Service von Aufzügen (Liften) sollte auch nach Auffassung der Bundeswettbewerbsbehörde einer genaueren Untersuchung unterzogen werden.

6. Allfälligen wettbewerbswidrigen Klauseln der Reiseveranstalter im Zusammenhang mit Agenturverträgen hätte die Bundeswettbewerbsbehörde selbstverständlich ebenfalls nachzugehen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde weist aus Anlaß der vorliegenden, umfangreichen Schwerpunktempfehlung jedoch mit Nachdruck auf die vor allem in den letzten Monaten entstandene, derzeit nicht wirklich überbrückbare Diskrepanz zwischen an die Bundeswettbewerbsbehörde gestellten Quantitäts-, Qualitäts- und Raschheitsanforderungen und ihrer äußerst bescheiden gebliebenen Personalausstattung hin: Ultra posse nemo tenetur.

Wien, 27.9.2004


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