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Veröffentlichungen

(ab 1.1.2006)

Verschiedene Bestimmungen des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes sehen Bekanntmachungs- und Informationspflichten der Bundeswettbewerbsbehörde vor. Dies betrifft die Bekanntmachung von bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldeten Zusammenschlüssen, die Information über von den Amtsparteien gestellte Anträge (Antrag auf Prüfung eines Zusammenschlusses im Verfahren vor dem Kartellgericht gem § 11 KartG, Anträge auf Abstellung, Feststellung oder Verbindlicherklärung von Verpflichtungszusagen im Kartell- und Mißbrauchsverfahren gem §§ 26, 27, 28 KartG) sowie über Entscheidungen des Kartellgerichtes und des Kartellobergerichtes (§ 15 KartG, § 10b Abs 3 WettbG).

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist bemüht, über diese gesetzlich festgelegten Verpflichtungen hinaus auf den folgenden Seiten möglichst umfassend über den Verlauf derartiger Verfahren zu informieren.


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