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BWB/Z-1018 - Styria Media Group AG; JS Moser Medienholding GmbH; Moser Holding AG

Zusammenschlußanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

17.08.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.08.2009 folgender Zusammenschluß angemeldet:

Styria Media Group AG, Graz, und JS Moser Medienholding GmbH, Innsbruck, beabsichtigen, die regionalen Aktivitäten der Styria Media Group AG in Österreich sowie sämtliche Aktivitäten der Moser Holding AG, Innsbruck, in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft einzubringen.

Betroffener Geschäftszweig: Medienunternehmen, -dienste und -hilfsunternehmen.

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluß berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Prüfungsantrag - Bekanntmachung gemäß § 11 Abs 2 KartG

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 14.09.2009 die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt.

Der Bundeskartellanwalt hat am 14.09.2009 die Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht beantragt.

Jeder der Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluß berührt werden, kann im Prüfungsverfahren gegenüber dem Kartellgericht schriftliche Äußerungen abgeben. Der Einschreiter erlangt hiedurch keine Parteistellung.

Die Wettbewerbskommission hat am 4.9.2009 gemäß § 17 Abs 1 WettbG das Stellen eines Prüfungsantrages empfohlen. Den Text der Empfehlung finden Sie hier.

Die Anmelder haben am 14.1.2010 bzw am 18.1.2010 die Anmeldung des Zusammenschlusses zurückgenommen. Das Kartellgericht hat mit Beschluss vom 20.1.2010 das Prüfungsverfahren eingestellt, weil die Amtsparteien am 18.1.2010 bzw am 19.1.2010 ihre Anträge auf Prüfung des Zusammenschlusses zurückgezogen haben (siehe dazu auch Styria/Moser Holding: Kartellgerichtliches Verfahren eingstellt)

 

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