Wir über unsDie Bundeswettbewerbsbehörde wurde mit 1. Juli 2002 auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz - WettbG; BGBl I Nr 62/2002) als unabhängige, monokratisch organisierte Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten errichtet. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist organisatorisch beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesiedelt. Die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde erfolgt durch den Generaldirektor für Wettbewerb. Dieser sowie im Verhinderungsfall sein Stellvertreter sind mit Verfassungsbestimmung (§ 1 Abs 3 WettbG) weisungsfrei und unabhängig gestellt. Die Bediensteten der Geschäftsstelle sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben nur an die Anordnungen des Generaldirektors und im Verhinderungsfall des Stellvertreters gebunden. Ziel der Bundeswettbewerbsbehörde ist es,
Die Novelle des Wettbewerbsgesetzes 2005 (BGBl I Nr 62/2005) hat die Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde ab 1. Jänner 2006 ausgeweitet.
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