Das neue Kronzeugenprogramm in Estland24.02.2010Derzeit verfügen fünfundzwanzig Mitgliedstaaten sowie die Europäischen Kommission über ein Kronzeugenprogramm. Mit der Einführung des neuen estländischen Kronzeugenprogramms ist der Konvergenz-Prozess nun fast abgeschlossen. Unternehmen können nun in beinah allen EU-Mitgliedsstaaten Vorsorge für eine mögliches Katellverfahren treffen. Da im Rahmen des Europäischen Behördennetzwerks grundsätzlich alle Wettbewerbsbehörden zur Verfolgung von Kartellen zuständig sind, muss ein kooperationsbereites Unternehmen aus Vorsichtsgründen bei jeder Wettbewerbsbehörde einen Kronzeugenantrag stellen, die für eine Verfolgung des Kartells in Frage kommt. Aufgrund der unterschiedlichen inhaltlichen Ausgestaltung der Kronzeugenprogramme führen gleichzeitige Anträge in mehreren Mitgliedstaaten zu enormen Belastung für Unternehmen. Deshalb wurde auch von den Mitgliedern den europäischen Behördennetzwerkes ein Kronzeugenmodellprogramm mit Ziel erarbeitet, die unterschiedlichen Kronzeugenregelungen zu harmonisieren. Was den Stand der Konvergenz betrifft, so verfügen bislang über fünfundzwanzig Mitgliedstaaten sowie die Europäischen Kommission über ein Kronzeugenprogramm. Mit der Einführung des neuen estländischen Kronzeugenprogramms haben nun fast alle EU-Mitgliedsstaaten eine Regelung, die es Unternehmen erlaubt im Wege der Selbstanzeige im Gegenzug für Straffreiheit aus einem Kartell auszusteigen. Die neue Kronzeugenregelung in Estland baut zudem inhaltlich zur Gänze auf dem ECN-Kronzeugenmodellprogramm auf. Eine detaillierte Übersicht über die neue estländische Kronzeugenregelung finden Sie hier: |
|