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Markt für Jet Fuel am Flughafen Wien

AUA zieht Antrag gegen die OMV zurück

Wien, 24.02.2010

Wie das Kartellgericht der Bundeswettbewerbsbehörde mitteilte, zog die AUA am 18. Feb. 2010 ihren Antrag gegen die OMV vollständig zurück, womit das von ihr initiierte Kartellverfahren beendet wurde. Der Antrag der AUA war am 23. Juli 2007 beim Kartellgericht eingebracht worden und zielte insbesondere darauf ab, nach Auffassung der AUA missbräuchliche Verhaltensweisen der OMV bei Jet Fuel (am Flughafen Wien) abzustellen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte bereits vorher in Bezug auf denselben Markt ein Verfahren wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung geführt. Dieses Verfahren war mit Beschluss des Kartellgerichts vom 3. April 2008 beendet worden, als das Gericht die zwischen OMV und Bundeswett­bewerbs­behörde vereinbarten Auflagen für verbindlich erklärte. Kern dieser Auflagen war die Gewährleistung eines transparenten und diskriminierungsfreien Zugangs der Kon­kurren­ten zur Bahnentladestation der OMV (und den daran angeschlossenen Transport- und Lagereinrichtungen, einschl. der Pipeline zum Flughafen). Die Anlieferung von Jet Fuel auf der Eisenbahn (mittels Kesselwagenzuges) stellt nämlich die einzige - ökonomisch relevante - Alternative zum Bezug des Jet Fuels von der Raffinerie Schwechat dar. Hinsichtlich aller Details und des Textes der Auflagen wird auf die Homepagemeldung der BWB vom 4. April 2008 verwiesen:

http://www.bwb.gv.at/BWB/Aktuell/Archiv2008/vie_omv_04042008.htm

Die Bundeswettbewerbsbehörde sieht sich durch die nunmehr erfolgte vollinhaltliche Zurückziehung des Antrages der AUA in ihrer Herangehensweise bestätigt: Die rechtliche Absicherung eines diskriminierungsfreien Marktzugangs durch die erwähnten Auflagen schränkt den Preissetzungsspielraum der OMV auf dem Flughafen Wien-Schwechat erheblich ein.


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