Geldbußenanträge wegen mutmaßlicher Kartellabsprachen in der Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie5.2.2007Die BWB brachte am 30.1.2007 beim Kartellgericht Geldbußenanträge nach § 142 Z 1 lit a und lit d KartG 1988 gegen führende Unternehmen der österreichischen Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an Kartellabsprachen ein. Bei den mutmaßlichen wettbewerbsbeschränkenden Praktiken handelte es sich vor allem um Absprachen über die Zuteilung von Projekten bzw. eine Marktaufteilung, Preisabsprachen sowie den Austausch von sonstigen vertraulichen Marktinformationen im Hinblick auf die Neuerrichtung, Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen betreffend das gesamte österreichische Bundesgebiet. Die BWB geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass die Kartellabsprachen seit Ende der 80er Jahre bis zumindest Mitte 2004 stattfanden. Derartige Absprachen sind ein schwerer Verstoß gegen europäisches und österreichisches Kartellrecht. Die BWB erlangte durch Ersuchen zweier beteiligter Unternehmen auf Anwendung des Kronzeugenprogramms der BWB (§ 11 Abs 3 WettbG; siehe dazu BWB - Kronzeugenregelung) von der mutmaßlichen Zuwiderhandlung Kenntnis. |
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