EU-Branchenuntersuchung Bankensektor - Aktuelle Übersicht über österreichische Verfahren und Ermittlungen.31.1.2007Aufgrund aktueller Berichte über den Endbericht der Europäischen Kommission zur Wettbewerbssituation im EU-Bankenbereich wird eine (kurze) Chronologie über Untersuchungen und Verfahren in Österreich gegeben. A. Verfahren im Retailbereich 1. Im Jänner 2004 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde/BWB einen (Untersagungs)Antrag gegen die Erste Bank und 53 Sparkassen (sogenannter "Haftungsverbund") beim Kartellgericht eingebracht. Der Antrag richtete sich gegen Vereinbarungen zwischen Erste Bank und 53 Sparkassen, mit welchen eine umfassende Vereinheitlichung der Geschäfts- und Marktpolitik sowie ein weitestgehender Informationsaustausch beschlossen wurde. Betroffen sind praktisch alle Bereiche der Zusammenarbeit (Risikomanagement, Zahlungsinfrastruktur, gemeinsame Marke, Einlagensicherung) bis hin zur Einflussnahme auf die Bestellung von Vorständen. Diese Maßnahmen widersprachen nach Ansicht der BWB den EG-Wettbewerbsbestimmungen - die Anwendung des österreichischen Kartellrechtes war wegen einer Bereichsausnahme nicht möglich. 2. Im Juni 2006 hat das Kartellgericht (in einem Zwischenbeschluss) dem Antrag der BWB stattgegeben und wesentliche Teile der Vereinbarungen für kartellrechtswidrig erklärt, weil sie EG-Wettbewerbsrecht widersprachen. 3. Gegen diesen Beschluss des Kartellgerichtes haben Erste Bank und 53 Sparkassen Rekurs an das Kartellobergericht (OGH) erhoben, welches noch nicht entschieden hat. 4. Am 31.1.2007 erklärte Frau Neelie Kroes, EG-Wettbewerbskommissarin, anlässlich einer Pressekonferenz über den Abschluss der Untersuchung des gesamten EG-Bankensektors, dass Kooperationen zwischen (kleinen regionalen oder lokalen) (Genossenschafts)Banken oder Sparkassen zwar wirtschaftlich sinnvoll sein können. Wenn jedoch diese Institute mit starker Marktposition in den Bereichen Zahlungsinfrastruktur, Risikomanagement und Einlagensicherung eng kooperieren und die gleiche Marke benützen, dann könnte das zu Wettbewerbsbeschränkungen führen. BWB und Kartellgericht werden damit bestätigt.
5. Bundeswettbewerbsbehörde (und Bundeskartellanwalt) haben nach jahrelangen Ermittlungen im April 2006 Anträge auf Feststellung und auf Verhängung einer Geldbuße gegen den größten österreichischen Zahlungskartenbetreiber (Europay Austria, Marken "Maestro" und "MasterCard") gestellt.
Nähere Informationen zu diesen Verfahren siehe Meldungen der BWB ("Aktuell") vom 21.12.2006 und vom 20.12.2006 sowie Meldung der Europäischen Kommission vom 31.1.2007 (http://ec.europa.eu/comm/competition/index_de.html).
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