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Bundeswettbewerbsbehörde beantragt 88 Mio EUR Geldbußen gegen fünf Unternehmen in der Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie

5.10.2007

Aufgrund von Anfragen gibt die Bundeswettbewerbsbehörde/BWB bekannt, dass am 5.10.2007 gegen fünf Unternehmen in der Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie die Verhängung von insgesamt 88 Mio EUR Geldbußen beantragt wurde. Für alle Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

Kartellabsprachen
Das Verfahren, das von der Bundeswettbewerbsbehörde nach mehrmonatigen Ermittlungen im Jänner 2007 beim Kartellgericht anhängig gemacht worden war, ist der erste österreichische Kronzeugenfall (weitere Info zur Kronzeugenregelung finden Sie hier). Nach den Untersuchungen der BWB besteht der begründete Verdacht, dass seit den 80er Jahren bis zumindest 2004 geheime Absprachen über die Zuteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige vertrauliche Marktinformationen getroffen wurden (auf dem Markt für Neuerrichtung, Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen). Diese Art von Wettbewerbsbeschränkungen zählen zu den schwersten Kartellverstößen. Vergleiche die Meldung der BWB vom 5.2.2007.

Erster Kronzeugenfall erfolgreich
Gegen den (ersten) Kronzeugen wurde - entsprechend der gesetzlichen Regelung - kein Antrag auf Verhängung einer Geldbusse gestellt. Gegen den zweiten Kronzeugen wurde eine um 50% geminderte Geldbuße beantragt.

Bei der Bemessung der Geldbussen gegen die fünf Unternehmen hat sich die BWB an die gesetzlichen Bemessungskriterien (des § 30 KartG) gehalten. Nach der - im Detail sehr komplizierten - Berechnungsmethode ist für jedes Unternehmen auf Grund der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung zunächst ein Grundbetrag errechnet worden; dieser orientiert sich am Umsatz des letzten Geschäftsjahres. Dabei hat sich die BWB an die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Festsetzung von Geldbußen vom 1.9.2006 angelehnt. Vom Grundbetrag wurden aufgrund von mildernden Umständen Abschläge gemacht (bei drei Unternehmen je 5%); erschwerende Umstände wurden nicht festgestellt. Weiters wurde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes Unternehmens berücksichtigt. Insgesamt darf die Geldbuße nicht mehr als 10% des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens betragen.

Mit ihren Ermittlungen und Anträgen kommt die BWB ihrem gesetzlichen Auftrag nach, indem sie funktionierenden Wettbewerb wieder herstellt, der durch die jahrelangen Absprachen empfindlich gestört wurde. Aufgrund ökonomischer Analysen und internationaler Erfahrungen sinken die Preise von zuvor kartellierten Produkten (oder Dienstleistungen) nach Beendigung der Absprachen beträchtlich. Von der Beendigung eines Kartelles profitieren Verbraucher, Unternehmen bzw. die gesamte Volkswirtschaft.

Eine kurze Übersicht über Geldbußenentscheidungen (Österreich und EU) finden sie hier.


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