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Zur Auseinandersetzung zwischen AUA und OMV wegen der Jet Fuel Preise

31.05.2007

Wegen nicht ausgewogen erscheinender Korrespondenzen und medialer Berichterstattung sieht sich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu folgenden Feststellungen veranlasst: 

1. Die Meinungsverschiedenheiten wegen der Jet Fuel Preise zwischen AUA und OMV werden seit langem - auf den verschiedensten Ebenen - ausgetragen.

2. Die BWB hat sowohl vor als auch nach Abschluss ihrer im September 2006 gestarteten Recherchen den Parteien mehrfach die Möglichkeit gegeben, in der Frage Jet Fuel Preise einen Kompromiss zu finden. Die BWB hat dabei ihre hilfreiche Hand gereicht. Die Meinungen der Parteien und ihrer Sachverständigen bzw. Berater blieben - vorsichtig formuliert - dennoch sehr unterschiedlich. 

3. Da es um hochkomplizierte Sachverständigenfragen geht,  die mit den Mitteln der BWB nicht bindend geklärt und entschieden werden können, ist ein Verfahren vor dem Kartellgericht unumgänglich. Das Kartellgericht bzw. in der Folge das Kartellobergericht werden nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit gerichtlich bestellten Sachverständigen zu entscheiden haben, ob tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung besteht und diese  - im Hinblick auf die Preisgestaltung - missbraucht wird. Die BWB kann derartiges auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel weder völlig bestätigen noch völlig ausschließen.

Die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden öffentlichen Interessen gebieten daher ein Sachverständigenverfahren vor Gericht und eine gerichtliche Entscheidung.

 

 

 


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