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Branchenuntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel

10.3.2005

Die BWB berichtete im „Sonderbericht Lebensmittelhandel (1. Teilbericht)“ vom 15.12.2004 über die laufende „Branchenuntersuchung“.

In der Zwischenzeit sind insgesamt 170 behördliche Auskunftsersuchen an Marktteilnehmer hinausgegangen. Die bisherige Rücklaufquote beträgt rund 80% (wobei nicht sämtliche der eingelangten Auskunftsschreiben vollständige Angaben enthielten). In etwa 40 Fällen, in denen die verlangten Auskünfte nicht bzw. nicht vollständig gegeben wurden, sah sich die BWB daher gezwungen, bußgeldbewehrte Gerichtsbeschlüsse des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht einzuholen.

Die BWB wird voraussichtlich im April dieses Jahres einen 2. Teilbericht zum „Sonderbericht Lebensmittelhandel“ veröffentlichen. (Nochmals weist die BWB in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse selbstverständlich respektiert werden. Im Rahmen einer „Branchenuntersuchung“ erlangte Kenntnisse dürfen nach § 11 Abs 1 Wettbewerbsgesetz „nur zu dem mit der Ermittlungshandlung verfolgten Zweck verwertet werden“.)

Der 2. Teilbericht (und auch der spätere 3. Teilbericht, welcher wahrscheinlich ein Schlussbericht sein wird) wird eine detaillierte ökonomische und rechtliche Darstellung der Marktstruktur am österreichischen Nachfrage- und Beschaffungsmarkt enthalten. Die BWB, der Bundeskartellanwalt und das Kartellgericht werden auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen in der Lage sein, bei Beschwerden gezielt vorgehen zu können.

Sämtliche Ermittlungshandlungen der BWB - vor allem in vermuteten Missbrauchsfällen - sind geprägt von der Schwierigkeit, von betroffenen Unternehmen „heikle“ Informationen zu erhalten. Diese fürchten - sehr verständlich - Retorsionsmaßnahmen. Diese sogenannte „Ross- und Reiterproblematik“ ist insbesondere z.B. auch in der deutschen Wettbewerbspraxis bekannt - und leider unbewältigt, weil (jedenfalls auf direktem behördlichen Weg) nicht bewältigbar.

Die BWB wird - nach dem derzeitigen Stand der Dinge - mangels auch nur einigermaßen „gerichtsfester“ Beweise derzeit beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht keine Bußgeldanträge einbringen. Sie wird aber weiterhin „lästig fallen“ und auch sonst alle zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um so weit wie möglich für transparente und faire Verhältnisse zu sorgen.


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