Kein Wettbewerbsverstoß bei Feuerwehr-Notrufübertragung21.3.2005Aufgrund von Anfragen einzelner Teilnehmer (Endkunden) sowie auf Wunsch der Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“) wird die Siemens AG Österreich ihre Leistungsangebote im Zusammenhang mit Feuerwehr-Notrufübertragungen präzisieren. In mehreren Bundesländern sind Notrufeinrichtungen für Feuerwehrnotrufe mit Empfangsanlagen von Siemens ausgestattet und werden von Siemens betrieben. Die für das Notrufsystem notwendigen Investitionen, insbesondere Empfangsanlagen, wurden von Siemens getätigt. Siemens wurde durch Konzessionsverträge mit den zuständigen öffentlichen Stellen das exklusive Recht für die Errichtung und den Betrieb eines Feuerwehr-Notrufnetzes im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingeräumt. Derzeit bestehen zwei Übertragungstechniken: das Telenotsystem und das ältere MDL-System, wobei letzteres gerade sukzessive durch Infranet ersetzt wird. Die Ermittlungen der BWB haben ergeben, dass das Marktverhalten von Siemens – nach dem derzeitigen Informationsstand – keinen Anlass zu wettbewerblichen Bedenken gibt. Insbesondere liegen keine Kopplungsgeschäfte gemäß § 35 Abs. 1 Z 4 KartG vor. Eine Kopplung zwischen der Anschaltung an die Notrufzentralen einerseits und Errichtung und Wartung von Brandmelderanlagen (alarmauslösende Anlagen im Gebäude des Teilnehmers) bzw. des Erwerbs, der Installation und Wartung von Telenotsendern andererseits erfolgt nicht. Den Inhabern von Brandmelderanlagen (Teilnehmern) steht es frei, die Telenot-Sender auch von anderen Anbietern zu beziehen und/oder installieren zu lassen. Diese Praxis wird künftig auch für sog. Infranet-Sender gelten, sodass auch für diese neue Übertragungstechnik Erwerb und Montage von Sendern durch mehrere Anbieter möglich sind. Siemens hat sich gegenüber der BWB auch zur Beibehaltung dieser Geschäftspraxis bereit erklärt. Außerdem wird Siemens Kunden (im Zuge der Anbotslegung), Feuerwehren und Brandverhütungsstellen (in Form von Broschüren) auf die Möglichkeit des separaten Bezugs hinweisen. |
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