Pressegespräch anläßlich der Branchenuntersuchung Strom6.12.2004Der erste Zwischenbericht zur derzeit laufenden Branchenuntersuchung des österrreichischen Elektrizitätsmarktes wurde heute im Rahmen eines Pressegespräches vorgestellt. Dazu führte der Generaldirektor für Wettbewerb, Professor Barfuß, aus: I. Ich begrüße Sie namens der Bundeswettbewerbsbehörde sehr herzlich zu unserem heutigen Pressegespräch, welches gemeinsam mit der E-Control (dem Energieregulator) durchgeführt wird. Ich begrüße vor allem auch den Herrn Bundeskartellanwalt. Anlaß für das Pressegespräch ist der erste von - wahrscheinlich - mindestens insgesamt drei Teilberichten zur durchgeführten „Untersuchung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft". II. Wie sie wissen, gehört es zu den zahlreichen Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde auch, im Falle vermuteter Wettbewerbsverzerrungen sogenannte „Branchenuntersuchungen" durchzuführen. Also „allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweigs". Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich nochmals mit Nachdruck darauf hinweisen, dass eine solche „Branchenuntersuchung" etwas völlig anderes ist als konkrete Ermittlungen wegen Kartellabsprachen oder sonstiger Verstöße gegen das Kartellgesetz. Ich weiß schon, dass die Worte „Kartell", „Kartellvereinbarung", „Kartellgericht", „Verurteilung", „Strafverfahren" „Bußgeldverfahren" etc. spannender, zumindest aber erotischer klingen als „Branchenuntersuchung". Es handelt sich aber um eine „Branchenuntersuchung", und um nicht mehr und nicht weniger. III. Es ist im übrigen auch selbstverständlich, dass die Bundeswettbewerbsbehörde im Hinblick auf ihre Personalausstattung gar nicht in der Lage wäre, eine „Branchenuntersuchung" wie die vorliegende allein durchzuführen. Was den energietechnischen und den energiewirtschaftlichen Know-how betrifft, ist und bleibt der Stromregulator federführend. Dennoch haben selbstverständlich Bundeswettbewerbsbehörde und auch der Bundeskartellanwalt am Zustandekommen der „Branchenuntersuchung" intensiv auch inhaltlich mitgewirkt. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat überdies vor allem ihren „behördlichen Arm", etwa für bisher rund 800 Auskunftsersuchen, in dieser Sache zur Verfügung gestellt. IV. Der Hintergrund der nunmehrigen Branchenuntersuchung ist bekannt: Das nationale Zustandekommen der Energieallianz 2001 und die spätere (2003) Genehmigung der Energie-Austria (ÖSL) durch die Europäische Kommission hatten bereits früher für rege öffentliche Diskussionen gesorgt. Preissteigerungen bei der Belieferung mit Strom - nach einer relativ kurzen Phase von Strom- und Preiswettbewerb - haben zu emotionalen Diskussionen geführt. An dieser Diskussion führend beteiligt war im übrigen nicht wirklich „die Politik", wie das immer wieder gesagt wird, sondern waren die Medien und die Interessengruppen. Vor allem die Industrie, aber auch die Landwirtschaft und die Konsumenten haben sich immer wieder - seit etwa einem Jahr - bei der Bundeswettbewerbsbehörde (und selbstverständlich bei mir persönlich) darüber beschwert, dass die Preise stiegen, dass es keinen Wettbewerb gebe und man zu keinen interessanten Alternativangeboten (sei es im Inland, sei es im Ausland) komme. Dazwischen gab es dann auch immer wieder - im übrigen wahrheitsgemäße - Berichte darüber, dass eine österreichische Organisation gemeinsam mit einem österreichischen Branchenunternehmen die Entscheidung der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit Klage bekämpft und überdies bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde erhoben habe. V. Am 14.9.2004 kamen Herr Dipl.-Ing. Boltz und ich überein, dass wir gemeinsam auf Grund des Wettbewerbsgesetzes eine „Branchenuntersuchung" Strom starten sollten. Der Druck der Öffentlichkeit und der betroffenen Interessentengruppen hatten das notwendig gemacht. Und auch der Herr Wirtschaftsminister hat nach telefonischer Ankündigung am 15.9.2004 mit Brief vom 16.9.2004 sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch den Stromregulator in aller Form ersucht, eine allgemeine Untersuchung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft, also eine „Branchenuntersuchung", in die Wege zu leiten. Bundeswettbewerbsbehörde, E-Control und Bundeskartellanwalt waren sich sofort darüber einig, dass man sich - schon im öffentlichen Interesse - den Strommarkt näher ansehen muss, und zwar schleunigst. VI. Der erste Zwischenbericht liegt ihnen vor; Herr Dipl.-Ing. Boltz wird ihnen diesen dann fachlich näher erläutern. Ich selbst möchte dazu folgende Bemerkungen machen: Die rund 800 behördlichen Auskunftsverlangen der Bundeswettbewerbsbehörde bzw. die gegebenen Antworten bestätigten:
VII. Damit ist die weitere Stoßrichtung der Branchenuntersuchung vorgezeichnet:
VIII. Wie auch immer: Die laufende Branchenuntersuchung, deren erster Zwischenbericht ihnen vorliegt, wird die Dinge weitertreiben und sich bemühen, die zahllosen Argumente und Gegenargumente, die in der öffentlichen Diskussion aufeinander prallen, soweit wie möglich zu verifizieren oder zu falsifizieren. Die Schlussfolgerungen und vor allem die praktischen Konsequenzen werden dann die Eigentümer (damit die Politik), bis zu einem gewissen Grad aber auch die Behörden, insbesondere der Regulator, und gegebenenfalls auch Gerichte zu ziehen haben. |
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