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Beteiligungen von Pharmagroßhändlern an Apotheken

Gemeinsame Presseerklärung von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt

Kartellgericht limitiert Beteiligungen von Pharmagroßhändlern an Apotheken

Utl.: Beteiligungen an Apotheken ab 3% Marktanteil des Großhändlers am Apothekenmarkt wettbewerbsrechtlich bedenklich

Das Kartellgericht hat in zwei von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt beantragten Prüfungsverfahren die Beteiligung von Pharmagroßhändlern an Apotheken limitiert (die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig). Es ist davon auszugehen, daß bei Beteiligungen von unter 3% Marktanteil am Apothekenmarkt die Marktstellung des Großhändlers auf dem Großhandelsmarkt nicht relevant verstärkt wird. Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt begrüßen diese Entscheidungen. Es wird für Beteiligungen dieser Art eine Grenze eingeführt, die zur Rechtssicherheit beiträgt und als Richtschnur für die Beurteilung weiterer Beteiligungserwerbe in dieser Branche heranzuziehen ist.

Für weitere Anfragen stehen zur Verfügung:

Generaldirektor Univ.Prof. DDr. Walter Barfuß; Tel.: 245 08 - 0

Bundeskartellanwalt Dr. Alfred Mair; Tel.: 521 52 - 3057

 


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